Die Anwendung verarbeitet gesprochene Sprache zur Erstellung eines Live-Transkripts und zur automatisierten Analyse von Fragen und Begriffen. Audiodaten werden nur kurzzeitig im Arbeitsspeicher gepuffert und nicht dauerhaft als Audiodatei gespeichert. Soweit der aktive KI-Anbieter und eines seiner geladenen Modelle eine Audiotranskription unterstützen, werden diese kurzen Audiopuffer zur Transkription an den gewählten Anbieter übertragen. Andernfalls nutzt die Anwendung das anbieterunabhängige Browser-Transkriptionsmodul; dessen technische Verarbeitung richtet sich nach dem verwendeten Browser.
Nichtöffentlich gesprochene Worte sind strafrechtlich geschützt. Nach § 201 StGB kann insbesondere bestraft werden, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort einer anderen Person auf einen Tonträger aufnimmt oder eine unbefugt hergestellte Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich macht. Strafbar kann außerdem das unbefugte Abhören eines nicht zur eigenen Kenntnis bestimmten nichtöffentlich gesprochenen Wortes mit einem Abhörgerät sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen dessen öffentliche Mitteilung sein. Auch der Versuch ist gemäß § 201 Abs. 4 StGB strafbar.
Die Anwendung darf daher insbesondere nicht heimlich oder ohne die erforderliche Zustimmung der betroffenen Gesprächsteilnehmer:innen zur Aufnahme, Transkription oder sonstigen Verarbeitung nichtöffentlich gesprochener Worte eingesetzt werden. Nutzer:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Nutzung zu prüfen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
API-Schlüssel werden lokal in diesem Browser auf diesem Gerät verschlüsselt gespeichert. Für jeden KI-Anbieter gibt es einen eigenen Speicherknopf. Nach dem Speichern prüft die Anwendung, ob der verschlüsselt gespeicherte Schlüssel wieder entschlüsselt werden kann. Die Schlüssel werden nicht in einer Datei oder Datenbank auf dem Webserver gespeichert.
Technischer Hinweis: Die Verschlüsselung erfolgt lokal mit AES-GCM. Der nicht exportierbare Geräteschlüssel wird im Browser in IndexedDB gehalten. Browser-Speicher ist dennoch kein Tresor: kompromittierter Same-Origin-JavaScript-Code könnte die Anwendung grundsätzlich zur Entschlüsselung verwenden.
Transkription: Sie wählen den aktiven Anbieter, laden dessen tatsächlich verfügbare Modelle und bestimmen anschließend selbst das Transkriptionsmodell. Die Anwendung bewertet nur den geladenen Modellbestand und kennzeichnet die beste erkennbare Transkriptionsoption orange als Empfehlung; sie wählt kein KI-Transkriptionsmodell automatisch aus. Ist kein geeignetes Modell vorhanden, bleibt „Browser-Fallback“ gewählt oder schlägt die gewählte Audiotranskription fehl, übernimmt die Browser-Spracherkennung ohne konfigurierte KI-API. Audiodaten werden bei einer KI-Transkription in einem konfigurierbaren RAM-Puffer verarbeitet (Standard: 2,5 Sekunden) und nicht dauerhaft gespeichert.
Diese Einstellungen steuern Mikrofon-Vorverarbeitung, Sprach-/Musik-Priorisierung, Pufferung und optionale Inhaltsfilter. Standardmäßig wird nichts aufgrund von Musik, Gesang oder Werbung ausgelassen.
Ist der Puffer ausgeschaltet, verwendet die Anwendung für die Live-Transkription das anbieterunabhängige Browser-Fallback.
Musik/Gesang/Werbung werden nur dann ausgelassen, wenn die Erkennung dies technisch hinreichend bestimmen kann. Reine Browser-Spracherkennung kann insbesondere Werbung oder Gesang nicht immer sicher klassifizieren.